Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
"i-trade" e.U. Welser Straße 7/61a, A-4060 Leonding, Österreich UID-Nr. ATU63772199 Tel. / WhatsApp / Signal: +43 676 39 19 000 E-Mail: office@ultrabikes.at Firmenbuchnummer: FN 309644i
Diese AGB gelten für alle Verträge, die Kundinnen und Kunden über den Webshop www.kabinenroller.at mit
"i-trade" e.U. abschließen – für Fahrzeuge (Elektro-Quads, Pocket-Bikes, Dirt-Bikes, Scooter, straßenzugelassene Fahrzeuge), Gartenmaschinen und -geräte sowie Ersatzteile und Zubehör gleichermaßen. Andere Webshops der i-trade e.U. führen eigene, auf ihr Sortiment zugeschnittene Allgemeine Geschäftsbedingungen, die auf der jeweiligen Website veröffentlicht sind.
Stand: September 2026
§ 1 Begriffsbestimmungen
(1) Verbraucher ist jede natürliche Person, die das Geschäft zu einem Zweck abschließt, der nicht ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person, die beim Abschluss des Geschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit handelt.
(2) Zahlreiche Bestimmungen dieser AGB gelten ausdrücklich nur gegenüber Verbrauchern oder nur gegenüber Unternehmern; dies ist jeweils angegeben. Fehlt eine solche Einschränkung, gilt die Bestimmung für beide Kundengruppen.
§ 2 Vertragsabschluss
(1) Die Darstellung der Artikel im Webshop stellt kein bindendes Angebot des Verkäufers dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, seinerseits ein Angebot abzugeben (Bestellung). Mit dem Absenden der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags ab.
(2) Der Vertrag kommt in dem Zeitpunkt zustande, in dem i-trade e.U. die Bestellung durch eine ausdrückliche Auftragsbestätigung per E-Mail annimmt. Eine automatisierte Eingangsbestätigung des Bestellsystems ("Ihre Bestellung ist eingegangen") stellt für sich genommen noch keine Vertragsannahme dar. Dieser Zeitpunkt ist für sämtliche Fristen dieser AGB (insbesondere Widerrufsfrist, Lieferfrist) maßgeblich.
(3) i-trade e.U. behält sich vor, eine Bestellung nicht anzunehmen oder eine bereits erteilte Auftragsbestätigung zu widerrufen, wenn sich herausstellt, dass der Artikel aufgrund eines Fehlers, einer falschen Preisangabe oder aus sonstigen, nicht von i-trade e.U. zu vertretenden Gründen nicht lieferbar ist. In diesem Fall wird der Kunde unverzüglich informiert, bereits geleistete Zahlungen werden umgehend rückerstattet; alternativ kann dem Kunden ein gleichwertiger Artikel angeboten werden, den anzunehmen der Kunde nicht verpflichtet ist.
(4) Abbildungen, Beschreibungen und technische Angaben im Shop dienen der allgemeinen Produktinformation. Geringfügige Abweichungen (z. B. Farbnuancen, produktionsbedingte technische Änderungen) bleiben vorbehalten, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
§ 3 Zahlungsbedingungen
(1) Die Zahlung erfolgt nach Wahl des Kunden per Vorauskasse/Banküberweisung, Kreditkarte oder über den angebotenen Zahlungsdienstleister. Eine Lieferung per Nachnahme ist nicht möglich, da der Versand direkt ab Importlager erfolgt.
(2) i-trade e.U. ist berechtigt, im Einzelfall einzelne Zahlungsarten für bestimmte Bestellungen (z. B. ab einem bestimmten Warenwert) auszuschließen und stattdessen ausschließlich Vorauskasse anzubieten. Dies wird dem Kunden vor Abschluss der Bestellung angezeigt.
(3) Für Aufträge mit einem Bestellwert über 999 € kann i-trade e.U. zusätzlich zur Online-Bestellung eine schriftliche Auftragsbestätigung mit Unterschrift beider Seiten verlangen; die Online-Bestellung samt Auftragsbestätigung per E-Mail (§ 2 Abs. 2) reicht dafür aus, sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wird. Eine rein mündliche Nebenabrede, die von der schriftlich bzw. per E-Mail bestätigten Bestellung abweicht, ist nicht Vertragsinhalt.
§ 4 Preise
Alle angegebenen Preise verstehen sich in Euro inklusive der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 20 %). Versandkosten werden vor Abschluss der Bestellung gesondert ausgewiesen und sind, soweit nicht anders angegeben, ebenfalls inklusive Umsatzsteuer. Bei mehreren Artikeln in einer Bestellung fallen die Versandkosten grundsätzlich nur einmal an; sie richten sich nach Gewicht und Volumen der Gesamtsendung.
§ 5 Versand und Lieferung
(1) Der Versand nach Österreich, Deutschland und in die Schweiz erfolgt durch ein beauftragtes Speditions- oder Versandunternehmen. Die konkreten Versandkosten werden im Warenkorb vor Abschluss der Bestellung, geordnet nach Zielland, angezeigt.
(2) Für einzelne Artikel angebotene günstigere Sonderversandformen (z. B. Briefsendung, Paket-Economy) können mit einer längeren Zustellzeit von etwa 2–3 Werktagen verbunden sein; dies wird beim jeweiligen Artikel ausgewiesen.
(3) Die voraussichtliche Lieferzeit wird dem Kunden vor Abschluss der Bestellung beim jeweiligen Artikel mitgeteilt. Sollte eine Bestellung wider Erwarten nicht innerhalb der angegebenen Frist zugestellt werden, wird der Kunde gebeten, zunächst auch den Spam-/Junk-Ordner seines E-Mail-Postfachs zu prüfen und danach Kontakt mit i-trade e.U. aufzunehmen.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von i-trade e.U. Der Eigentumsvorbehalt betrifft ausschließlich die Eigentumslage an der Ware; er lässt gesetzliche Gewährleistungsansprüche des Kunden unberührt (siehe § 11 Abs. 8).
§ 7 Widerrufsrecht für Verbraucher
(Dieser Paragraf gilt ausschließlich gegenüber Verbrauchern. Für Unternehmer besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.)
(1) Verbraucher haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware in Besitz genommen hat.
(2) Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher i-trade e.U. mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per Post, Telefon, WhatsApp oder E-Mail an [E-Mail-Adresse]) über seinen Entschluss informieren, diesen Vertrag zu widerrufen. Der Verbraucher kann dafür das gesetzliche Muster-Widerrufsformular verwenden, ist dazu aber nicht verpflichtet. Ein wirksamer Widerruf ist auch durch die bloße, fristgerechte Rücksendung der Ware möglich; eine bestimmte Form oder eine gesonderte schriftliche Widerrufsanmeldung wird nicht vorausgesetzt. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Verbraucher die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts oder die Ware selbst vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
(3) Widerrufsadresse: i-trade e.U., Welser Straße 7/61a, A-4060 Leonding, Österreich, Tel./WhatsApp +43 676 39 19 000, E-Mail […].
(4) Folgen des Widerrufs: Wenn der Verbraucher diesen Vertrag widerruft, hat i-trade e.U. alle Zahlungen, die vom Verbraucher eingegangen sind, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Verbraucher eine andere Art der Lieferung als die von i-trade e.U. angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf bei i-trade e.U. eingegangen ist. i-trade e.U. kann die Rückzahlung verweigern, bis die Ware wieder zurückerhalten wurde oder bis der Verbraucher den Nachweis erbracht hat, dass er die Ware zurückgesandt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Bei sperrigen Waren (insbesondere Fahrzeugen), die durch eine Spedition abgeholt werden, kann eine technische Kontrolle der zurückgesandten Ware erfolgen; auch in diesem Fall erfolgt die Rückzahlung spätestens binnen 14 Tagen ab Wareneingang bzw. Abholnachweis, nicht erst nach Abschluss einer längeren technischen Prüfung.
(5) Der Verbraucher hat die Ware unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab Mitteilung des Widerrufs an i-trade e.U. zurückzusenden oder zu übergeben. Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung trägt der Verbraucher; bei Fahrzeugen und anderen sperrigen Gütern, die nicht per Paketdienst zurückgesandt werden können, wird die Abholung durch ein von i-trade e.U. beauftragtes Unternehmen organisiert, die dafür anfallenden Transportkosten trägt ebenfalls der Verbraucher. Unfrei versandte Retouren werden nicht angenommen; dies wird dem Verbraucher rechtzeitig vor Rücksendung mitgeteilt.
(6) Der Verbraucher muss für einen etwaigen Wertverlust der Ware nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen Umgang mit der Ware zurückzuführen ist, der über die zur Prüfung ihrer Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise notwendige Handhabung hinausgeht.
(7) Ausnahmen vom Widerrufsrecht bestehen ausschließlich in den gesetzlich vorgesehenen Fällen (§ 18 FAGG), insbesondere für Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind (siehe dazu § 9). Kein Ausschlussgrund ist dagegen allein der Umstand, dass ein Fahrzeug typisiert, zugelassen oder für den Straßenverkehr freigegeben werden muss – ein serienmäßiges Fahrzeug unterliegt daher grundsätzlich weiterhin dem Widerrufsrecht nach Abs. 1–6.
§ 8 Meldung von Transport- und Produktionsschäden
Sichtbare Transport- oder Produktionsschäden bittet i-trade e.U. möglichst umgehend, mit Fotodokumentation, per E-Mail an […] zu melden. Bei berechtigt gemeldeten Transport- oder Produktionsschäden hat i-trade e.U. das Recht auf zweimalige Nachbesserung; schlägt diese fehl, erfolgt ein Austausch des Fahrzeugs bzw. Geräts. Die Zustimmung des Kunden zu einer Nachbesserung berührt sein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 7 nicht – beide Rechte bestehen unabhängig voneinander und nach ihren jeweils eigenen Voraussetzungen.
§ 9 Spezialanfertigungen und Individualumbauten
(1) Diese Bestimmung gilt ausschließlich für Waren, die auf ausdrücklichen Kundenwunsch tatsächlich individuell für den jeweiligen Kunden angefertigt, umgebaut oder eindeutig auf dessen persönliche Bedürfnisse zugeschnitten werden (z. B. eine für den Kunden entwickelte Sonderausstattung). Serienmäßige Fahrzeuge oder Geräte, die lediglich aus dem Standardsortiment bestellt werden, fallen nicht darunter, auch wenn ihre Lieferung Zeit benötigt.
(2) Für solche Spezialanfertigungen weist i-trade e.U. den Kunden vor Vertragsschluss gesondert und ausdrücklich darauf hin, dass insoweit gemäß § 18 Z 3 FAGG kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, sobald mit der individuellen Fertigung begonnen wurde.
(3) Storniert der Kunde eine solche Spezialanfertigung dennoch während der laufenden Fertigung, obwohl kein Widerrufsrecht (mehr) besteht, kann i-trade e.U. einen pauschalen Aufwandsersatz von bis zu 30 % des vereinbarten Nettopreises verlangen, sofern dieser Betrag dem im Einzelfall tatsächlich zu erwartenden Aufwand (bereits bestellte Sonderteile, bereits erbrachte Entwicklungs- und Fertigungsleistungen) angemessen entspricht. Dem Kunden bleibt es ausdrücklich unbenommen nachzuweisen, dass i-trade e.U. kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; in diesem Fall reduziert sich der Ersatzanspruch entsprechend. Aufwendungen, die aus dem allgemeinen unternehmerischen Risiko von i-trade e.U. stammen (z. B. Fehleinkäufe, die nicht spezifisch für die Bestellung dieses Kunden getätigt wurden), werden dabei nicht berücksichtigt.
§ 10 Straßenzugelassene Fahrzeuge
(1) Bei Fahrzeugen, die vor Übergabe an den Kunden typisiert bzw. zum Verkehr zugelassen werden müssen, benötigen Versand, Typisierung und die Freigabe durch die zuständigen Behörden zusätzliche Zeit; hierüber wird der Kunde vor Vertragsschluss informiert. Dies ändert – wie in § 7 Abs. 7 klargestellt – nichts am Bestehen des gesetzlichen Widerrufsrechts.
(2) Rein informativ: Bestimmte Elektrofahrzeuge benötigen eine gesonderte Fahrzeugeintragung und sind von der Normverbrauchsabgabe (NoVA) ausgenommen. Diese Angabe dient der allgemeinen Kundeninformation und begründet keine eigenständige vertragliche Verpflichtung.
§ 11 Gewährleistung
(1) Es gilt die gesetzliche Gewährleistung. Für Verbraucher beträgt die Gewährleistungsfrist bei neu hergestellten beweglichen Sachen zwei Jahre ab Übergabe der Ware; innerhalb des ersten Jahres ab Übergabe wird vermutet, dass ein hervorkommender Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war (Beweislastumkehr nach dem Verbrauchergewährleistungsgesetz). Diese gesetzlichen Fristen werden durch diese AGB gegenüber Verbrauchern nicht verkürzt.
(2) Zwischen Unternehmern gilt die Gewährleistung nach dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch; sie kann zwischen Unternehmern durch gesonderte Vereinbarung abbedungen oder eingeschränkt werden (siehe § 17).
(3) Schlägt eine Verbesserung oder ein Austausch fehl, ist unmöglich oder für i-trade e.U. mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden bzw. für den Kunden mit erheblichen Unannehmlichkeiten, stehen dem Kunden die weiteren gesetzlichen Gewährleistungsbehelfe zu, insbesondere eine angemessene Preisminderung oder – bei nicht geringfügigen Mängeln – die Wandlung des Vertrags. Das Wahlrecht zwischen Verbesserung und Austausch liegt primär beim Kunden, soweit die gewählte Abhilfe möglich und verhältnismäßig ist.
(4) Konkrete, produktbezogene Eigenschaften und Qualitätsmerkmale (z. B. Materialausführung, Reifentyp) werden, soweit für den jeweiligen Artikeltyp relevant, in der Produktbeschreibung des jeweiligen Artikels ausgewiesen und damit zum vereinbarten Vertragsinhalt. Eine pauschale, von der jeweiligen Produktbeschreibung losgelöste Einschränkung des gesetzlichen Mangelbegriffs erfolgt durch diese AGB nicht.
(5) Unternehmer haben offensichtliche Mängel der Ware innerhalb einer Woche ab Erhalt, verdeckte Mängel innerhalb einer Woche ab Entdeckung, schriftlich (E-Mail, WhatsApp) und nach Möglichkeit mit Fotodokumentation anzuzeigen; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Diese Anzeigepflicht (Rügeobliegenheit) gilt nicht für Verbraucher.
(6) Bei berechtigten Mängeln hat i-trade e.U. das Recht auf zweimalige Nachbesserung; schlägt diese fehl, erfolgt ein Austausch der Ware. Weitergehende gesetzliche Rechte nach Abs. 3 bleiben unberührt.
(7) Für Mängel, die auf Postzustellung zurückzuführen sind, insbesondere bei Sperrgut, wird empfohlen, dies zusätzlich unmittelbar beim zustellenden Unternehmen zu melden, da dort im Einzelfall eigene Reklamationsfristen des Beförderers bestehen können. Dies ändert nichts an den Gewährleistungsrechten gegenüber i-trade e.U.
(8) Der Eigentumsvorbehalt (§ 6) und der Zahlungsstatus der Ware haben keinen Einfluss auf das Bestehen gesetzlicher Gewährleistungsansprüche; diese entstehen mit Übergabe der Ware unabhängig davon, ob der Kaufpreis bereits vollständig entrichtet wurde.
§ 12 Akkus und Batterien – Pflege- und Handhabungshinweise
(Diese Bestimmung ergänzt § 11 um produktspezifische Sorgfaltspflichten des Kunden bei Fahrzeugen und Geräten mit Blei-Gel- bzw. Lithium-Ionen-Akkus. Sie schränkt die gesetzliche Gewährleistungsfrist nicht ein; sie kann aber im Einzelfall bei der Beurteilung relevant sein, ob ein aufgetretener Defekt auf einen Mangel der Sache oder auf eine nachträgliche, nicht der Sache selbst zuzurechnende unsachgemäße Handhabung zurückzuführen ist.)
(1) Blei-Gel-/Blei-Säure-Akkus: Neue Blei-Gel-Akkus erreichen ihre volle Kapazität und Leistungsfähigkeit erfahrungsgemäß nicht sofort, sondern erst nach mehreren vollständigen Ladezyklen. Wird ein neuer Blei-Gel-Akku von Anfang an voll belastet, ohne ihm zunächst mehrere schonende Auflade- und Nutzungszyklen zu ermöglichen, oder wird er über längere Zeit nicht aufgeladen, kann dies zu Sulfatierung und in der Folge zu einem dauerhaften, nicht mehr behebbaren Kapazitätsverlust führen. Wir empfehlen daher: den Akku vor der ersten Nutzung vollständig aufzuladen, ihn in den ersten Wochen nach Möglichkeit häufiger, aber schonend nachzuladen, ihn nicht tiefzuentladen, und ihn – insbesondere bei winterlicher Standzeit des Fahrzeugs bzw. Geräts – mindestens alle zwei bis vier Wochen mit einem geeigneten Ladegerät nachzuladen, auch wenn das Fahrzeug nicht benutzt wird.
(2) Lithium-Ionen-Akkus: Moderne Lithium-Ionen-Akkus benötigen anders als ältere Akkutechnologien (z. B. NiCd/NiMH) kein "Einfahren" im Sinn einer notwendigen elektrochemischen Formierung. Bei größeren, mit einem Batteriemanagementsystem (BMS) ausgestatteten Akkupacks, wie sie in Elektrofahrzeugen verbaut sind, empfiehlt es sich aus unserer über 18-jährigen Praxis dennoch, den Akku in den ersten Ladezyklen (üblicherweise die ersten drei bis fünf Ladungen) schonend zu behandeln – also nicht sofort mit voller Leistung dauerhaft zu belasten und nicht bis zur vollständigen Tiefentladung zu nutzen. Das ermöglicht dem Batteriemanagementsystem, die einzelnen Zellen des Akkupacks aufeinander abzustimmen (Zellbalancing) und die Kapazitätsanzeige korrekt zu kalibrieren, sodass der Akku danach seine volle, dem Datenblatt entsprechende Leistung zeigt. Lithium-Ionen-Akkus dürfen nicht bei Temperaturen unter 0 °C geladen werden; ein Laden im Frostbereich kann zu irreversiblen Schäden an den Zellen und zu einem Sicherheitsrisiko führen und sollte unterbleiben. Die dem Fahrzeug bzw. Gerät beiliegende Bedienungsanleitung des Herstellers geht dieser allgemeinen Empfehlung im Einzelfall vor.
(3) Diese Hinweise sind allgemeine Sorgfalts- und Pflegeempfehlungen. Sie führen nicht dazu, dass ein tatsächlich bei Übergabe vorhandener Fabrikationsmangel des Akkus von der Gewährleistung ausgenommen wäre; sie können aber bei der Beweiswürdigung eine Rolle spielen, wenn ein Akkudefekt nachweislich erst durch eine nachträgliche, den obigen Hinweisen erkennbar widersprechende Handhabung entstanden ist.
§ 13 Freiwillige Herstellergarantie
Zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung (§ 11) gewährt i-trade e.U. auf die von ihr vertriebenen Fahrzeuge eine freiwillige, unentgeltliche Garantie von 6 Monaten ab Übergabe, deren genauer Umfang und etwaige Ausschlüsse dem Kunden mit der Ware oder auf Anfrage in einem gesonderten Garantieblatt mitgeteilt werden. Garantie und gesetzliche Gewährleistung bestehen unabhängig nebeneinander; der Kunde kann sich in der Garantiezeit auf beide Rechte stützen.
§ 14 Bausatzfahrzeuge, Montage und Sicherheitshinweise
(1) Pocket-Bikes, Dirt-Bikes, Cross-Bikes, Quads und Scooter werden – soweit nicht anders angegeben – als Fun- und Freizeitsportartikel verkauft, die nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sind und nur auf dafür geeigneten, nicht öffentlichen Strecken betrieben werden dürfen. Sie werden als Bausatz geliefert, im Originalkarton, zu einem großen Teil werkseitig vormontiert. Die jeweils zutreffende CE-Kennzeichnung ergibt sich aus der Produktbeschreibung bzw. der beiliegenden Konformitätserklärung des Herstellers.
(2) Vor der ersten Inbetriebnahme ist das Fahrzeug fachgerecht fertig zusammenzubauen und auf Funktionstüchtigkeit zu prüfen; wir empfehlen, dies durch eine Fachwerkstätte durchführen zu lassen. i-trade e.U. bietet dafür optional einen Zusammenbau-Service über eine Vertragswerkstätte an (Kosten auf Anfrage: […]). Bei Fahrzeugen mit EG-/EU-Betriebserlaubnis (COC) liegt der Rechnung gegebenenfalls ein herstellerspezifisches Gewährleistungs- bzw. Garantiebeiblatt bei, das vom Kunden zu beachten ist.
(3) Mitgelieferte Batterien sind – soweit dies dem Kunden vor Vertragsschluss ausdrücklich und gesondert mitgeteilt wurde – hinsichtlich der in § 12 beschriebenen Nutzungsanforderungen zu behandeln. Bedienungsanleitung und Sicherheitshinweise des Herstellers sind zu beachten; die Funktionstüchtigkeit des Fahrzeugs ist vor jedem Gebrauch zu kontrollieren.
(4) Erfolgt der Zusammenbau nicht durch eine Fachwerkstätte, sondern durch den Kunden selbst, entfällt die Gewährleistung nur insoweit, als ein aufgetretener Mangel nachweislich auf einen unsachgemäßen Selbstzusammenbau zurückzuführen ist; im Übrigen bleibt die gesetzliche Gewährleistung (§ 11) unberührt.
(5) Der Verkauf an Wiederverkäufer und Händler erfolgt, sofern gesondert vereinbart, ohne Gewährleistung und ohne freiwillige Garantie (§ 17).
§ 15 Haftung
(1) Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von dieser Regelung unberührt und werden durch diese AGB weder ausgeschlossen noch beschränkt.
(2) i-trade e.U. haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(3) Für sonstige Schäden, insbesondere Sachschäden, die auf leichter Fahrlässigkeit beruhen, haftet i-trade e.U. gegenüber Verbrauchern nach den gesetzlichen Bestimmungen; gegenüber Unternehmern ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Sachschäden der Höhe nach auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden beschränkt.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit eine unbeschränkte Haftung zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist. Kunden wird empfohlen, sämtliche mitgelieferten Bedienungs- und Sicherheitshinweise vor Inbetriebnahme des Fahrzeugs bzw. Geräts zu lesen und zu beachten; Schäden, die auf einer erkennbaren Missachtung dieser Hinweise oder auf einem nicht fachgerechten Einbau von Ersatzteilen durch den Kunden selbst beruhen, sind vom Kunden bzw. von der ausführenden Person zu verantworten, soweit i-trade e.U. hierfür kein Verschulden trifft.
§ 16 Vermietung von Fahrzeugen
Wird ein Fahrzeug von i-trade e.U. vermietet, hat der Mieter für die Mietdauer die Sorgfalt eines ordentlichen Nutzers anzuwenden. Für Schäden am Mietfahrzeug haftet der Mieter nach den allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätzen entsprechend dem Grad seines Verschuldens; eine verschuldensunabhängige volle Haftung für jeden Schaden wird gegenüber Verbrauchern nicht vereinbart. Für gewerbliche Vermietungen (Mieter ist Unternehmer) kann eine abweichende, im Mietvertrag gesondert ausgewiesene Haftungsregelung vereinbart werden.
§ 17 Bestimmungen für Geschäftskunden (B2B)
(1) Gegenüber Unternehmern, die Fahrzeuge zum Zweck der gewerblichen Vermietung erwerben (z. B. Betreiber von Kinderparks, Fun-Parks, Verleihstationen), besteht – sofern gesondert vereinbart – keine Gewährleistung und keine freiwillige Garantie, da die dort auftretende Dauerbeanspruchung erheblich über die für Privatkunden kalkulierte Nutzung hinausgeht. Auf Wunsch bietet i-trade e.U. gegen Aufpreis besonders beanspruchbare Bauteile oder eine verstärkte Ausführung an.
(2) Verschleißerscheinungen, die bei gewerblich vermieteten Fahrzeugen auf den bestimmungsgemäßen, aber intensiven Gebrauch durch wechselnde Endnutzer zurückzuführen sind, stellen keinen Mangel im Sinn des Gewährleistungsrechts dar.
(3) i-trade e.U. betreibt Fahrzeughandel und Ersatzteilverkauf, ist jedoch keine KFZ-Werkstätte und nimmt daher keine KFZ-Reparaturaufträge an. Ansprüche aus dem Bereich klassischer Kfz-Reparatur (Automotor u. Ä.) bestehen mangels entsprechender vertraglicher Leistung von i-trade e.U. nicht.
§ 18 Gartenmaschinen und -geräte
(1) Für Gartenmaschinen und -geräte (z. B. Rasenmäher, Motorsägen, Freischneider, Hochdruckreiniger, Rasentraktoren, Akku-Gartengeräte) gelten die vorstehenden Bestimmungen entsprechend, soweit sie nicht ausdrücklich nur für Fahrzeuge formuliert sind (insbesondere §§ 9, 10, 14, 16 betreffen typischerweise nur Fahrzeuge).
(2) Beiliegende Bedienungsanleitungen, Sicherheitshinweise und Angaben zu persönlicher Schutzausrüstung des Herstellers sind zu beachten, insbesondere bei Geräten mit rotierenden oder schneidenden Werkzeugen. Örtliche Betriebszeitbeschränkungen (z. B. gemeindliche Ruhezeiten für lärmintensive Geräte) sind vom Kunden selbst zu beachten.
(3) Verschleißteile (z. B. Sägeketten, Schwerter, Messer, Fäden, Filter, Zündkerzen, Kohlebürsten) unterliegen einem gebrauchsbedingten Verschleiß und sind von der Gewährleistung ausgenommen, soweit der jeweilige Defekt auf gewöhnlichen, bestimmungsgemäßen Verschleiß und nicht auf einen ursprünglichen Fabrikationsmangel zurückzuführen ist.
(4) Für akkubetriebene Gartengeräte gilt § 12 (Akku-Pflegehinweise) entsprechend.
§ 19 Datenschutz
Informationen zu Art, Umfang und Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten sowie zu den Rechten der Kunden nach der Datenschutz-Grundverordnung (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch, Datenübertragbarkeit, Beschwerde bei der Datenschutzbehörde) finden sich in unserer gesonderten Datenschutzerklärung unter [Link einfügen]. Für Newsletter-Zusendungen holt i-trade e.U. – soweit gesetzlich erforderlich – eine gesonderte Einwilligung ein bzw. informiert im Rahmen der engen gesetzlichen Ausnahme für Bestandskunden über das jederzeitige, kostenlose Widerspruchsrecht in jeder Aussendung.
§ 20 Rechtswahl und Gerichtsstand
(1) Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Hat der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat, bleibt der zwingende verbraucherschützende Mindeststandard dieses Staates von dieser Rechtswahl unberührt.
(2) Gegenüber Verbrauchern gilt für die örtliche Zuständigkeit ausschließlich der gesetzliche Gerichtsstand; eine davon abweichende Gerichtsstandsvereinbarung wird gegenüber Verbrauchern nicht getroffen.
(3) Gegenüber Unternehmern ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag das sachlich zuständige Gericht am Sitz von i-trade e.U.
§ 21 Vertraulichkeit im Verhältnis zu Händlern
Adressen und sonstige Kundendaten von Wiederverkäufern, die von i-trade e.U. direkt beliefert werden, sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht zur eigenmächtigen Anbahnung eines Direktbezugs am Vertriebsweg von i-trade e.U. vorbei verwendet werden. Verstößt ein Händler nachweislich gegen diese Vertraulichkeitspflicht, ist i-trade e.U. berechtigt, den ihr dadurch tatsächlich entstandenen Schaden geltend zu machen; die Höhe des Ersatzes richtet sich nach dem im Einzelfall nachgewiesenen Schaden.
§ 22 Kundenbewertungen
i-trade e.U. freut sich über Kundenfeedback und ist bemüht, bei Problemen rasch und unkompliziert zu helfen – wir bitten daher, uns bei Unzufriedenheit vorab zu kontaktieren, bevor eine öffentliche Bewertung abgegeben wird. Unwahre Tatsachenbehauptungen oder beleidigende Äußerungen in Bewertungen sind nicht durch die Meinungsfreiheit gedeckt und können nach den allgemeinen zivilrechtlichen Bestimmungen verfolgt werden; wahre und sachlich formulierte Kritik ist dagegen jederzeit zulässig und wird von i-trade e.U. respektiert.
§ 23 Zahlungsverzug, Annahmeverweigerung und Zahlungsdienstleister-Gebühren
(1) Zahlungsverzug: Gerät der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, kann "i-trade" e.U. eine angemessene Nachfrist setzen und nach deren erfolglosem Ablauf vom Vertrag zurücktreten. Ein pauschaler, von den tatsächlichen Umständen losgelöster Unkostenbeitrag wird gegenüber Verbrauchern dafür nicht verrechnet; ersatzfähig sind ausschließlich tatsächlich entstandene und nachgewiesene Kosten, etwa bereits beim Importeur eigens für diese Bestellung ausgelöste, nicht mehr stornierbare Aufwendungen.
(2) Annahmeverweigerung: Verweigert der Kunde die Annahme einer ordnungsgemäß zugestellten Sendung, ohne den Vertrag zugleich ausdrücklich zu widerrufen, stellt dies für sich genommen keinen Widerruf dar – § 13 FAGG verlangt dafür eine eindeutige Erklärung (§ 7 Abs. 2); eine bloße Annahmeverweigerung genügt dafür nach ständiger Rechtsprechung nicht. Der Kaufvertrag bleibt in diesem Fall bestehen, der Kunde gerät in Annahmeverzug; die Gefahr einer zufälligen Verschlechterung oder eines zufälligen Untergangs der Ware geht damit auf ihn über. "i-trade" e.U. kann dem Kunden die dadurch tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen Mehrkosten in Rechnung stellen – insbesondere die vom Transportunternehmen tatsächlich verrechneten Rücksendekosten ("Strafporto"), nachgewiesene angemessene Lager-/Verwahrkosten sowie, falls der Kunde die Ware doch noch erhalten möchte, die Kosten eines erneuten Versands; bei bereits aufgebauten oder mit Zubehör bestellten Fahrzeugen zählt dazu auch der Aufwand für die Demontage. Diese Kosten werden in einer nachvollziehbaren, eigenen Aufstellung ausgewiesen und mit bereits vom Kunden geleisteten Zahlungen verrechnet. Eine pauschale Bearbeitungs- oder Stornogebühr wird nicht verrechnet. Erklärt der Kunde zusätzlich zur Annahmeverweigerung ausdrücklich den Widerruf – vor, gleichzeitig mit oder kurz nach der Verweigerung –, gelten stattdessen ausschließlich die Widerrufsfolgen nach § 7: Der Kunde trägt dann nur die dort genannten Rücksendekosten und erhält Kaufpreis sowie Standard-Lieferkosten in vollem Umfang zurück. Wir bitten, eine Annahmeverweigerung nach Möglichkeit zu vermeiden und uns bei Zustellproblemen vorab zu kontaktieren – am einfachsten, indem Sie uns gleich mitteilen, ob Sie zurücktreten möchten.
(3) Gebühren von Zahlungsdienstleistern bei unberechtigten Rückbuchungen: Löst ein Kunde bei einem eingesetzten Zahlungsdienstleister (z. B. PayPal) eine Rückbuchung, ein Einbehalten der Zahlung oder eine vergleichbare Sperre aus, obwohl die bestellte Ware nachweislich vertragsgemäß geliefert wurde und weder ein Gewährleistungs- noch ein Widerrufsfall vorliegt, kann "i-trade" e.U. die ihr dadurch vom Zahlungsdienstleister tatsächlich verrechneten Gebühren an den Kunden weitergeben. Besteht dagegen ein berechtigter Gewährleistungs-, Widerrufs- oder sonstiger Erstattungsanspruch des Kunden, trägt "i-trade" e.U. diese Gebühren selbst; dem Kunden steht es zudem frei nachzuweisen, dass die Rückbuchung berechtigt war.
§ 24 Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die jeweils einschlägige gesetzliche Regelung.
(2) Für Verlinkungen zu fremden Websites übernimmt "i-trade" e.U. keine Verantwortung für deren Inhalt, da kein Einfluss auf die Gestaltung der verlinkten Seiten besteht; "i-trade" e.U. distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten aller verlinkten Seiten Dritter.
(3) Diese AGB können bei Bedarf angepasst werden; maßgeblich ist die zum Zeitpunkt der jeweiligen Bestellung auf der Website veröffentlichte Fassung.