Häufige Fragen (FAQ)
Welche Ausbildung brauche ich, wenn ich nur mehrspurig (Kabinenroller/Microcar) fahren will?
→ Du kannst AM mehrspurig (79.02) erwerben; ohne eine andere Klasse bleibt es bei der Einschränkung. Mit B ist AM automatisch inkludiert, ohne 79.01/79.02-Limit.
Wie viel Praxis ist für Mopedautos in Österreich vorgeschrieben?
→ 6 Stunden Übungsplatz (zusätzlich) für Mopedautos im Rahmen der AM-Ausbildung.
Brauche ich im Kabinenroller einen Helm?
→ Österreich: In geschlossener Kabine mit Gurt besteht keine Helmpflicht; Gurt anlegen ist Pflicht, sofern vorgeschrieben. Deutschland: In geschlossenen Kabinen greift die Gurtpflicht (§ 21a StVO), keine Helmpflicht wie bei offenen Krafträdern.
Ab welchem Alter darf ich fahren?
→ Österreich: AM ab 15 (Ausbildung ab 14 J. + 10 Mon. möglich; Ausstellung frühestens am 15. Geburtstag). Deutschland: AM ab 15 („AM mit 15“). Details & regionale Umsetzung beachten.
Welche Klasse hat mein Fahrzeug (L6e/L7e)?
→ Steht in der EG-Typgenehmigung/Zulassung. L6e bis 45 km/h (leicht), L7e bis 15 kW (schwer). Lizenz und Versicherung richten sich danach.
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